Gasprüfung nach G 612 für private ortsveränderliche Flüssig-Gas-Freizeitanlagen(z. B. in Vorzelten, Terrassen u.ä.)
Wir führen jetzt auch wieder zertifizierte Gasprüfungen nach G 612 durch
Gasprüfung nach G 612 für privat genutzte ortsveränderliche Flüssig-Gas-Freizeitanlagen (zB in Vorzelten, Terrassen u.ä.)
Achtung:
Für Gasflaschenanlagen (z. B. beim Camping oder in Gartenlauben) nach dem DVGW-Arbeitsblatt G612 oder G607 gilt: Druckregler und Gasschläuche müssen spätestens 10 Jahre nach dem Herstellungsdatum ausgetauscht werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie äußerlich noch intakt wirken.
Ausnahmen: Für gewerbliche genutzte Anlagen (wie Heizpilze im Außenbereich) greifen strengere Vorgaben (z. B. DGUV Regel 110-010).




Sollte diese Prüfbescheinigung einmal nicht vorhanden sein, können wir selbstverständlich eine Ersatz-Prüfbescheinigung ausstellen, dafür ist jedoch eine Neuaufnahme sämtlicher mit Gas betriebenen Geräte erforderlich. Der dafür notwendige Zeitaufwand wird gesondert abgerechnet.
Für eine Gasprüfung vereinbaren Sie bitte gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei uns.
Gasprüfung Wohnmobile Hamburg
