Gasprüfung  nach 612 für private ortsveränderliche Flüssig-Gas-Freizeitanlagen(z. B. in Vorzelten, Terrassen u.ä.)

Wir führen jetzt auch wieder zertifizierte Gasprüfungen nach G 612 durch


Gasprüfung nach G 612 für privat genutzte ortsveränderliche Flüssig-Gas-Freizeitanlagen (zB in Vorzelten, Terrassen u.ä.)


Achtung:

Für Gasflaschenanlagen (z. B. beim Camping oder in Gartenlauben) nach dem DVGW-Arbeitsblatt G612 oder G607 gilt: Druckregler und Gasschläuche müssen spätestens 10 Jahre nach dem Herstellungsdatum ausgetauscht werden. Das gilt unabhängig davon, ob sie äußerlich noch intakt wirken.

Ausnahmen: Für gewerbliche genutzte Anlagen (wie Heizpilze im Außenbereich) greifen strengere Vorgaben (z. B. DGUV Regel 110-010).


g 612 vorn
g 612 hinten

g 612
g 612

Sollte diese Prüfbescheinigung einmal nicht vorhanden sein, können wir selbstverständlich eine Ersatz-Prüfbescheinigung ausstellen, dafür ist jedoch eine Neuaufnahme sämtlicher mit Gas betriebenen Geräte erforderlich. Der dafür notwendige Zeitaufwand wird gesondert abgerechnet.


Für eine Gasprüfung vereinbaren Sie bitte gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei uns.

Gasprüfung Wohnmobile Hamburg

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